Rhein-Main-Intensivpflege UG

Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI


Wir führen kostenlose Beratungsgespräche durch.

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, aber keine Hilfe von einer professionellen Pflegkraft erhalten, sind Sie angehalten in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege durchführen zu lassen, gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI. In vielen Fällen ist dieses sogar verpflichtend und muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden. Diese übernimmt auch die Kosten für die Pflegeberatung.

Der Beratungsbesuch ist eine praktische und fachliche Unterstützung, bei der Sie und Ihre Angehörigen die Möglichkeit haben nach hilfreichen Tipps, Hinweisen und Anregungen zur Verbesserung Ihrer persönlichen Situation zu fragen. Auch dient der Einsatz der Sicherstellung der Pflegequalität.

Die Pflege eines anderen Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die einiges an Organisation und Know- how erfordern kann. Wir kennen alle Alltagstricks und -erleichterungen und helfen Ihnen bei der Umsetzung. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir unterstützende Lösungen.

In welchem Intervall die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI stattfinden muss, hängt vo Ihrem Pflegegrad ab.

  •  Pflegegrad 1: Der Beratungseinsatz ist nicht verpflichtend. Sie haben aber Anspruch darauf, eine Beratung einmal im Jahr zu bekommen, wenn Sie das wünschen.
  •  Pflegegrad 2: Der Beratungseinsatz ist pro Halbjahr verpflichtend.
  • Pflegegrad 3: Der Beratungseinsatz ist pro Halbjahr verpflichtend.
  •  Pflegegrad 4: Der Beratungseinsatz ist pro Quartal verpflichtend.
  •  Pflegegrad 5: Der Beratungseinsatz ist pro Quartal verpflichtend.


Das im Januar in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Beratungsbesuche bis mindestens Ende März 2021 nicht mehr nur in der Häuslichkeit stattfinden, sondern darüber hinaus auch telefonisch, digital oder durch den Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden sollen.