Rhein-Main-Intensivpflege UG

Die Grundpflege


Was ist Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend, durch einen Unfall oder eine Krankheit, oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Der Pflegebedürftige ist dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen: auf eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes, auf pflegende Angehörige oder auf andere externe Betreuungspersonen. Wir übernehmen im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die nicht mehr alleine zu schaffen sind, und unterstützen und fördern, was selbst noch ganz gut klappt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person besonders beeinträchtigt ist, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger bettlägerig ist.


Grundpflege als Teil der Häuslichen Krankenpflege nach SGB V

Im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege nach SGB V gehört die Grundpflege zu einem Dreier-Paket aus Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Diese Leistungen erfolgen auf Grund einer Verordnung durch den Arzt und sind dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach SGB XI.


Grundpflege nach SGB XI – Was gehört dazu?

Der Unterstützungsgrad, also der Aufwand für die Grundpflege, spielt dann eine besondere Rolle, wenn es um die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade geht.

Anspruch auf diese Grundpflege haben Sie mit anerkanntem Pflegegrad 1-5.


 





Große Grundpflege und kleine Grundpflege?

Der Unterschied zwischen einer kleinen Grundpflege und einer großen Grundpflege liegt im Prinzip im Aufwand, den eine Pflegekraft oder ein Angehöriger beim Waschen betreibt. Eigentlich handelt es sich also um eine kleine oder große Körperpflege.



Überblick: Was gehört zur Grundpflege?

Hilfe beim Waschen

Folgende Tätigkeiten sind Teil der Körperpflege: Haut- und Gesichtspflege, Haarwäsche mit Trocknen, Kämmen und Pflege, Aufsetzen von Haarersatz, Rasieren, Zahnpflege, Reinigung von Zahnersatz. Zum Waschvorgang gehört das Waschen des ganzen Körpers oder von Teilbereichen des Körpers (Teilwaschung).


Hilfe bei der Darm- und Magenentleerung

Kontrolle bei den Ausscheidungen mit anschließender Intimhygiene, Kontinenz- und Toilettentraining, Reinigung und Wechsel von Kathetern und Beuteln, Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen, Entleerung und Säuberung des Toilettenstuhls, Wechseln des Inkontinenzmaterials und Beseitigung von Verunreinigungen.


Ernährung eines Pflegebedürftigen

Hilfe und Unterstützung bei der Ernährung bedeutet, dass die Pflegeperson vor der Nahrungsaufnahme das Essen für den Pflegebedürftigen mundgerecht zerkleinert Getränke einfüllt und wenn nötig, dem Pflegebedürftigen das Essen anreicht. Zur Ernährung im Rahmen der Grundpflege gehört auch, Trinknahrung zuzubereiten, Sondennahrung mittels Ernährungssonde zu verabreichen und die Sonde zu pflegen.


Mobilität bei Pflegebedürftigkeit

Die Grundverrichtung Mobilität umfasst alle notwendigen Hilfestellungen, die wir dem Pflegebedürftigen geben können, damit er aufstehen und zu Bett zu gehen, sich an- und auszuziehen, gehen, stehen und Treppen steigen kann. Der Pflegebedürftige soll mit entsprechender Unterstützung auch die Wohnung verlassen können, z. B. für Besuche bei Ärzten zu therapeutischen Zwecken oder für die Inanspruchnahme verordneter Therapien.


Prophylaxe-Maßnahmen für Pflegebedürftige

Um neben der Grunderkrankung nicht noch weitere Beschwerden und Erkrankungen zu bekommen, brauchen vor allem bettlägerige oder bewegungsbeeinträchtige Menschen vorbeugende Maßnahmen. Diese Prophylaxe-Maßnahmen gehören zum Pflichtprogramm (Pflegestandards) der Grundpflege: Dekubitusprophylaxe, Kontrakturprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Intertrigoprophylaxe, Obstipationsprophylaxe, Soor- und Parotitisprophylaxe, Exsikkoseprophylaxe.


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